Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. ALLGEMEINES

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jede Form der Diättherapie/ Ernährungsberatung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese als alleinverbindlich für die vertragliche Beziehung an.

 

 

 

2. ANGEBOTS – VERTRAGSABSCHLUSS

 

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung und ebenfalls schriftlicher Bestätigung zu Stande. Die Anmeldungen bei Gruppenberatungen und Seminaren werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Einzeltermine werden individuell vereinbart.

 

 

 

3. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

 

Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl von Teilnehmern nicht erreicht wird oder der Berater ausfällt. Werden Auftrage storniert – gleich aus welchen Gründen – so hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen, mindestens aber eine Aufwandsentschädigung in Hohe von 50% zu verlangen. Ebenso ist es mit Terminen, die nicht eingehalten werden und nicht rechtzeitig abgesagt werden.

 

 

 

4. BESCHEINIGUNGEN

 

Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der vereinbarten Termine genutzt wurden.

 

 

 

5. PREISGESTALTUNG

 

Die im Angebot vom Auftragnehmer genannten Preise sind verbindlich. Veränderungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber hat auch diejenigen Kosten zu tragen, die durch eine von ihm veranlasste nachträgliche Änderung entstehen. Beratungsleistungen für Firmen, Krankenkassen oder andere Institutionen sind der entsprechenden Preisliste zu entnehmen. Ermäßigungen werden wie folgt gewahrt: Teilnahme mehrerer Personen aus einem Haushalt: 10 % auf die gesamte Beratungsgebühr Teilnehmer von Gruppenseminaren erhalten auf weitere Leistungen ebenfalls 10 % Nachlass

 

 

 

6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach durchgeführter Leistung. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig. Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die vom Auftragnehmer vergebene Teilnehmer-/Kundennummer und die Rechnungsnummer, sowie Namen und Vornamen anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingange fragt der Kunde. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen der Schriftform. Bei Nichtzahlung nach der ersten Zahlungserinnerung beauftragt der Auftragnehmer eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Forderungsinkasso.

 

Dadurch entstehende Kosten und andere Verzugskosten trägt der Schuldner.

 

 

 

7. PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

 

Der Auftragnehmer gewährleistet stets nach den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem neuestem Stand der Erfahrungsmedizin zu beraten. Die Qualitätsrichtlinien erfolgen nach den Qualitätsstandards des VDD e.V. (Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.) und den Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Ständige Fort- und Weiterbildungen sind selbstverständlich.

 

Diätassistenten unterliegen gemäß Strafgesetzbuch § 203

 

der Schweigepflicht. Der Kunde hat die Pflicht, vollständige Angaben bezüglich etwaiger Vorerkrankungen, aktueller Krankheiten, Medikationen und sonstiger ärztlicher Behandlungen sowie Diäten und anderer Ernährungsberatungen zu machen. Im Erstgespräch erklärt sich der Patient schriftlich damit einverstanden, dass der Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegenüber dem Auftragnehmer von der Schweigepflicht ich entbunden wird. Der Auftragnehmer empfiehlt allen Kunden während der Teilnahme an der Beratung, regelmäßig ihren Arzt aufzusuchen und Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.

!Die Beratung ist frei von Werbung und es werden keine Produkte verkauft!

 

 

 

8. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

 

Werden Anleitungen vom Auftragnehmer und Informationen vom Kunden nicht eingehalten oder wurden eigenmächtige Änderungen seitens des Kunden an den Beratungsunterlagen vorgenommen, besteht keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben der Kunden. Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

 

 

9. SPEICHERUNG VON DATEN

 

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrags Verhältnis anfallenden Daten von ihm zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden.

 

 

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Erfüllungsort und Zahlungsort ist Hamburg.

 

Sofern eine Bestimmung des Vertrages unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung. Eine solche Bestimmung gilt als durch eine ersetzt,die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächstenkommt und wirksam ist.

 

 

 

R VDD Verband der Diatassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. | 45040 Essen | Allgemeine Geschaftsbedingungen | Stand 01.06.2011